Ist es nicht verboten, Parkplätze zu besetzen?

Generell ja. Da es sich bei [Platz] schaffen um ein Kunstprojekt handelt, kann bei Bedarf eine künstlerische Sondernutzung der Fläche beantragt werden. In der Regel wird davon ausgegangen, dass es aufgrund der eingeschränkten Dauer der einzelnen Aktionen auch ohne Anmeldung nicht zu Problemen kommen wird. Im Falle einer Beschwerde sollte die Aktion jedoch ggf. abgebrochen werden. Für eigene Aktionen wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.

 

Vor welchem Hintergrund ist [Platz] schaffen entstanden?

[Platz] schaffen geht von einem konstruktivistischen Raumverständnis aus, in dem Raum als sozial konstruiert definiert wird und sich so vom klassischen Bild des Containerraumes abgrenzt. Eine Umnutzung von Parkplätzen wäre beispielsweise nach der Soziologin Martina Löw („Raumsoziologie“, 2001) zu verstehen als Spacing das sich den räumlichen Strukturen eines Ortes wiedersetzt. Durch die Benennung und Kennzeichnung des Platzes wird mit der Aktion darüber hinaus ein neuer Ort geschaffen, der auch über die Dauer des tatsächlichen Spacings hinweg bestehenbleibt. Auf diese Weise wird die kollektive Syntheseleistung „Parkplatz“ durchbrochen und die Möglichkeit der Raumkonstitution sichtbar/greifbar/erfahrbar.

 

Gibt es noch mehr ähnliche Projekte?

Ja, Parkplätze sind ein beliebter Standort für urbane Interventionen. Das Künstlerkollektiv Rebar aus San Francisco (http://www.rebargroup.org/) beispielsweise transformiert im Rahmen des Projektes Park(ing) Day weltweit Parkplätze für einen Tag zu öffentlichen Grünflächen.

 

Wie lange werden die Parkplätze umgenutzt?

Es handelt sich bei [Platz] schaffen um temporäre Aktionen. Die genaue Dauer ist dabei nicht festgelegt. Ein [Platz] kann für ein paar Stunden oder für einen ganzen Tag geschaffen werden. Längere Umnutzungen würden der Idee der temporären Nutzung wiedersprechen.

 

 
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